Österreich führt mit dem AT-Alert ein neues Bevölkerungswarnsystem ein, welches es Behörden ermöglicht, Warnmeldungen direkt auf Mobiltelefone zu senden, um die Bevölkerung im Notfall schnell und effektiv zu informieren.

Der landesweite Auftakt des neuen Warnsystems wird am 05. Oktober 2024 gemeinsam mit dem österreichweiten Sirenenprobealarm stattfinden. Die Meldungen werden über das sogenannte „Cell Broadcast“-System verschickt, das eine anonyme und flächendeckende Verbreitung von Informationen gewährleistet.

AT-Alert steht dabei für „Austria Alert“ und ergänzt das Zivilschutzsirenen-System, bestehend aus 8.300 Zivilschutzsirenen in allen Gemeinden Salzburgs. Das System sendet Warnmeldungen zu verschiedenen potenziell lebensbedrohlichen Ereignissen wie Naturgefahren (z.B. Hochwasser, Stürme), technischen Gefahren (z.B. Gasaustritte) oder polizeilichen Bedrohungen direkt auf die Mobiltelefone der Menschen im betroffenen Gebiet. Über den AT-Alert ausgesendete Meldungen enthalten eine Information darüber, wo welche Gefahr besteht und liefert gegebenenfalls Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung.

Die Push-Nachricht empfangen, können alle Personen deren Mobiltelefon eingeschalten und nicht im Flugmodus ist, sowie über das aktuelle Betriebssystem verfügt. Es wird keine zusätzliche App benötigt, da AT-Alert in den Betriebssystemen automatisch aktiviert ist. Auch Besucher, die sich nur vorübergehend in Österreich aufhalten, können im Warn-Fall die Meldungen empfangen.

Durch den Einsatz des „Cell Broadcast“-Systems werden Warnungen anonym an alle Mobiltelefone innerhalb der ausgewählten Funkzellen gesendet. „Cell Broadcast“ ist ein Technologiestandard moderner Mobilfunknetze, welcher die Aussendung von schriftlichen Meldungen auf Mobiltelefone in einem geografisch definierten Gebiet ermöglicht. Es erfolgt keine Speicherung von Daten. Millionen Menschen können so innerhalb weniger Sekunden erreicht werden, ohne persönliche Informationen zu erfasst.

Auslöser eines AT-Alert ist die Landeswarnzentrale und das Bundesministerium für Inneres. Im Ernstfall schicken diese Stellen im Auftrag der jeweiligen Behörde eine Warnmeldung an die Mobilfunkbetreiber. Es liegt immer im Ermessen der zuständigen Behörde oder der stellvertretend handelnden Einsatzorganisation, ob, wann und in welchem Gebiet eine AT-Alert-Meldung versendet wird. Nach erhalt eines AT-Alert ist es wichtig den übermittelten Handlungsempfehlungen zu folgen.

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